Terms and Conditions

Version 1.3; Stand: 01.06.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen für 

SaaS – Software as a Service / ASP – Application Service Provider Lösungen für Web-Verzeichnisdienste

der

HDpublish GmbH
Kornwegerstr. 8, 
81375 München
„HDpublish“

Inhaltsübersicht

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Dokumentenhierarchie; Änderung der Vertragsbedingungen

2. Softwareüberlassung

3. Pflege und Support, Datensicherung

4. Zugriffsberechtigung

5. Weiterentwicklung, Anpassung und sonstige Leistungen

6. Subunternehmer

7. Schutz der Software

8. Rechtseinräumung

9. Vergütung; Zahlungsmodalitäten

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

11. Zusicherung von Eigenschaften, Garantien

12. Rechte und Ansprüche bei Mängeln

13. Haftungsbeschränkungen

14. Höhere Gewalt

15. Geheimhaltung; Datenschutz

16. Vertragslaufzeit; Kündigung

17. Rückgabe von Gegenständen und Löschung der Software

18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

19. Schlussbestimmungen
19.1 Abtretungsverbot
19.2 Schriftform
19.3 Erfüllungsort; Gerichtsstand
19.4 Anwendbares Recht
19.5 Salvatorische Klausel

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Dokumentenhierarchie; Änderung der Vertragsbedingungen

  1. HDpublish ist eine Softwarefirma mit dem Sitz in Kornwegerstr. 8, 81375 München, Deutschland. HDpublish bietet dem Kunden auf der Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Application Service Providing (ASP) bzw. SaaS (Software as a Service) zur Durchführung der Geschäftsprozesse des Kunden Softwareanwendungen und Speicherplatz zum Ablegen von Anwendungsdaten auf den Rechnern der HDpublish zur zeitweisen entgeltlichen Nutzung. Die Nutzungsmöglichkeit in Bezug auf die Softwareanwendungen erfolgt über einen Online-Zugriff über eine Datenfernverbindung. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit dem ASP bzw. SaaS. 

1.2 Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, wobei dieser Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedingungen bei der HDpublish bzw. eines entsprechenden Hinweises des Kunden auf seine Bedingungen nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass die HDpublish derartigen Bedingungen zustimmen.

1.3 Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten und Informationen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich und wörtlich von HDpublish als „verbindlich“ bezeichnet sind.

Angebote auf der Webseite, in Prospekten, Anzeigen usw. der HDpublish sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

1.4 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Vertragsangebot. Dieses Angebot kann die HDpublish innerhalb von zehn (10) Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der bestellten Waren bzw. Ausführung der vertraglichen Leistungen annehmen, wodurch zwischen den Parteien ein Vertrag (nachfolgend „Einzelvertrag“) zustande kommt.

1.5 Alle Rechte an den im Rahmen der Vertragsanbahnung im Hinblick auf den Abschluss eines Einzelvertrages an den Kunden überlassenen Unterlagen und Materialien (z.B. Konzepte, Pflichtenhefte, Demonstrationsversionen) verbleiben bei HDpublish; diese Unterlagen und Materialien dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Unterlagen und Materialien als „vertraulich“ gekennzeichnet sind.

1.6 Die Verkaufsangestellten, Vertriebs- oder Servicemitarbeiter von HDpublish sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Einzelvertrages hinausgehen.

1.7 Die vertraglichen Regelungen gelten in folgender Rangfolge:

  • Einzelvertrag
  • AGB für SaaS / ASP für Verzeichnisdienste
  • Gesetzliche Vorschriften

Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. 

1.8 HDpublish behält sich vor, die vorliegenden AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden vor Inkrafttreten mindestens einen Monat per E-Mail, per Fax oder per Nachricht auf der Webseite mitgeteilt. HDpublish fügt hierbei den Volltext der neuen Fassung der Vertragsbestimmungen bei. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen eines Monats ab Zugang vorgenannter Mitteilung schriftlich, so gelten diese als angenommen. HDpublish wird den Kunden bei Beginn der Frist auf die Wirkung der Genehmigungsfiktion besonders hinweisen. Erfolgen die Änderungen zum Nachteil des Kunden, so kann er das Vertragsverhältnis binnen eines Monats ab Zugang vorgenannter Mitteilung hin kündigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb vorgenannter Frist, so ist HDpublish berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen. Im Falle vorgenannter Kündigungen hat der Kunde die bis zur Wirksamkeit der Kündigung anteilig angefallene Vergütung zu leisten.

2. Softwareüberlassung

  1. HDpublish hält für den Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages die im jeweiligen Einzelvertrag bezeichnete Anwendungs-Software über eine Datenfernverbindung im Rahmen eines webbasierten Application Service Providing (ASP-) Modells/Software as a Service (SaaS) in dem dort jeweils beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort aufgeführten Betriebsvoraussetzungen zur Nutzung im Wege der Software-Miete bereit. 
  1. Die Anwendungs-Software wird auf dem HDpublish Server(n) betrieben. Der Zugriff des Kunden auf die auf dem Server gespeicherten Daten erfolgt über webbasierten Online-Zugriff.

2.3 Die vom Kunden zu schaffenden und vorzuhaltenden Voraussetzungen für den Online-Zugriff auf die auf dem Server betriebene Anwendungs-Software sind im jeweiligen Einzelvertrag spezifiziert. 

2.4 HDpublish überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 3.5 zur Nutzung in den Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr (Feiertage sind ausgenommen), es sei denn, im Einzelvertrag werden hiervon abweichende Zeiträume definiert.

Außerhalb vorgenannter Zeiträume besteht für HDpublish keine Pflicht, die Anwendungssoftware zur Nutzung bereitzustellen. 

2.5 HDpublish stellt dem Kunden die Anwendungssoftware innerhalb der in Ziff. 2.4 genannten Servicezeiten und vorbehaltlich Ziff. 2.6 mit einer Verfügbarkeit von mind. 98% pro laufendem Kalendermonat zur Verfügung. Hierbei berechnet sich die Verfügbarkeit auf der Basis der vorgenannten Zeiträume.

2.6 Bei der Bemessung der Zeit der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht:

  • Zeitraum der Nichtverfügbarkeit wegen erforderlicher Wartung, Pflege und Aktualisierung. HDpublish wird Aktualisierungsarbeiten möglichst in Abstimmung mit dem Kunden durchführen und diese wenn möglich auf der Webseite ankündigen. Der Kunde wird seine Zustimmung zu diesen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern. HDpublish wird solche Maßnahmen nach Möglichkeit im Zeitraum von 21:00-23:00 wochentags vornehmen.
  • Beseitigung von Fehlern und Störungen, die nicht von HDpublish vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, werden schnellstmöglich behoben.
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware oder des Online-Zugangs des Kunden.
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen.
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen Störungen der Telefonleitungen zum Server von HDpublish bzw. dem Provider, Ausfällen von Servern sowie bei Stromausfällen, die nicht im Einflussbereich von HDpublish stehen.
  • Zeitraum der Nichtverfügbarkeit wegen von HDpublish nicht vorhersehbarer oder nicht beherrschbarer Umstände oder aufgrund höherer Gewalt.

2.7 Beruht die Nichtverfügbarkeit auf einem Mangel der Software, so stehen dem Kunden die Rechte und Ansprüche bei Mängeln gemäß nachstehender Ziff. 12 zu.

3. Pflege und Support, Datensicherung

3.1 Ab dem im Einzelvertrag vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit bzw. dem vereinbarten Zeitpunkt der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software übernimmt HDpublish für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages die Aufrechterhaltung der vertragsgemäßen Gebrauchstauglichkeit der Anwendungssoftware während der Servicezeiten gemäß Ziff. 2.4. 

3.2 Dem Kunden wird ein Telefonservice (Hotline: 089-420956456-0) bei einem von HDpublish beauftragten Provider von werktags, Montag bis Freitag von 09:30 bis 17:30 Uhr sowie eine Online-Kommunikationsmöglichkeit (https://jpdir.eu/contact/) zur Verfügung gestellt. Über diese Hotline wird der Kunde bei der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen sowie im Hinblick auf technische Fragen unterstützt. Diese Hotline sowie das Helpdesk stehen auch anderen Kunden zur Verfügung. Anfragen des Kunden werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 

3.3 HDpublish obliegt die Sicherung der Software sowie der Anwendungsdaten, die in dem System gespeichert werden. Die Datensicherung erfolgt einmal täglich, so dass im Worst-Case-Szenario knapp 24 Stunden Datenverlust entstehen können. Der Kunde ist für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen im Hinblick auf die gespeicherten Daten verantwortlich.

4. Zugriffsberechtigung

Die erstmalige Zugangsberechtigung wird von HDpublish für den Kunden nach Maßgabe des Einzelvertrages eingerichtet. Im System kann der Kunde sodann im Rahmen der lizenzierten Nutzerzahl selbst weitere Nutzerkonten einrichten, worauf HDpublish keine Zugriffsmöglichkeiten mehr hat. Gesetzt den Fall, das ein Zugriff nicht mehr möglich ist, kann auf Wunsch ein automatisiert-erstelltes Passwort zugesandt werden, ggf. wird hierfür ein Bearbeitungs-Entgelt in Höhe des Aufwandes zu den normalen HDpublish Integrations-Preisen in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat darauf zu achten, dass seine Login und Passwort Daten sicher verwahrt sind und keinerlei unberechtigten Personen auf diese Daten Zugriff haben.

5. Weiterentwicklung, Anpassung und sonstige Leistungen

5.1 HDpublish kann an der Anwendungssoftware Änderungen vornehmen, sofern Optimierungen oder sinnvolle Ergänzungen und Erweiterungen der Software erfolgen, die für den Kunden keine Nachteile beinhalten. Dies kann auch ohne vorherige Ankündung erfolgen, der Kundes kann die Änderungen aber auf der Homepage und/oder und News/Releasenotes nachverfolgen.

5.2 Sofern die in Ziff. 5.1 genannten Änderungen eine Änderung der Funktionalitäten der Anwendungssoftware, von unterstützten Arbeitsabläufen oder von der Benutzbarkeit der Anwendungsdaten oder sonstige wesentliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen, wird HDpublish dies dem Kunden spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich mitteilen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen zweier Wochen ab Zugang vorgenannter Mitteilung schriftlich, so gelten diese als angenommen. HDpublish wird den Kunden bei Beginn der Frist auf die Wirkung der Genehmigungsfiktion besonders hinweisen. Erfolgen die Änderungen zum Nachteil des Kunden, so kann er das Vertragsverhältnis binnen eines Monats ab Zugang vorgenannter Mitteilung hin kündigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb vorgenannter Frist, so ist HDpublish berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen. Im Falle vorgenannter Kündigungen hat der Kunde die bis zur Wirksamkeit der Kündigung anteilig angefallene Vergütung zu leisten.

6. Subunternehmer

HDpublish kann zur Durchführung sämtlicher Leistungen und Verpflichtungen auch Dritte, insbesondere externe Dienstleister, als Subunternehmer einschalten. 

7. Schutz der Software

7.1 Der Kunde erkennt an, dass die Software sowie die Benutzerdokumentation und Begleitunterlagen hierzu urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von HDpublish darstellen.

7.2 Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Software ohne Zustimmung von HDpublish Dritten nicht zugänglich gemacht wird. Ausgenommen sind die Fälle der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach Auftreten von Streitigkeiten, wenn der Dritte als Richter, vereidigter Sachverständiger oder sonst von Berufs wegen auch zugunsten von HDpublish einer Schweigepflicht unterworfen ist. Der Kunde hat in solchen Fällen aber stets die Person des Dritten zu benennen.

8. Rechtseinräumung

8.1 HDpublish räumt dem Kunden das einfache (nicht ausschließliche), auf die Laufzeit dieses Vertrages befristete und nicht auf Dritte übertragbare Recht ein, die ihm vertragsgemäß zur Nutzung bereitgestellte Software nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages für die Zwecke seines Unternehmens in der im Einzelvertrag genannten Anzahl von Arbeitsplätzen gleichzeitig („Concurrent User“) oder – soweit im Einzelvertrag geregelt – in der Anzahl der namentlich bezeichneten Nutzer („named user“) zu nutzen.

8.2 Die Überlassung bzw. Zugänglichmachung von Software an Dritte sowie die Nutzung der Software insbesondere im Rahmen des Application Service Providing, im Rahmen des Outsourcing, Outtasking oder Ähnlichem für Dritte ist unzulässig. 

8.3 Die abgerufenen bzw. exportierten Daten und Informationen dürfen vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden.

8.4 HDpublish ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Kontrollmechanismen und Zugangssperren zu installieren. 

8.5 Der Kunde ist berechtigt – sofern es die Software gemäß Einzelvertrag ermöglicht – Daten – im speziellen Bilder in den Formaten JPG und PNG – zu importieren und falls diese Funktion auch bereitgestellt wird, Daten auf dem System, in von HDpublish vordefinierten Formaten, zu exportieren.

9. Vergütung; Zahlungsmodalitäten

9.1 Die vom Kunden zu leistende Vergütung für die Nutzung der Software sowie die Pflege- und Supportleistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag. 

9.2 Die für die Nutzung der Software sowie die Pflege-, Support- und ggf. Serverleistungen zu zahlende Vergütung ist jährlich, erstmals mit Unterzeichnung des Einzelvertrages, jeweils 10 Tage nach Rechnungsstellung für ein Jahr im Voraus zu zahlen. 

Bei Erweiterungen des Vertrages durch Bestellung zusätzlicher Module oder Lizenzen während der einjährigen Laufzeit des vergütungspflichtigen Vertrags ist die hierfür zu zahlende Vergütung jährlich, für den restlichen Zeitraum der einjährigen Laufzeit anteilig, erstmals mit schriftlicher Vertragserweiterung und danach für etwaige weitere Vertragsjahre, jeweils 10 Tage nach Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig. 

9.3 HDpublish behält sich vor nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, Preisanpassungen vorzunehmen. Änderungen der Preisliste werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail, per Fax oder postalisch mitgeteilt. HDpublish fügt hierbei entweder den Volltext der neuen Preisliste oder einen Verweis auf die Internetadresse bei, unter der die neue Preisliste abrufbar ist. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen eines Monats ab Zugang vorgenannter Mitteilung schriftlich, so gelten diese als angenommen. HDpublish wird den Kunden bei Beginn der Frist auf die Wirkung der Genehmigungsfiktion besonders hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der vorgenannten Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste schriftlich zu kündigen. Widerspricht der Kunde innerhalb vorgenannter Frist, so ist HDpublish berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste schriftlich zu kündigen. Im Falle vorgenannter Kündigungen hat der Kunde die bis zur Wirksamkeit der Kündigung anteilig angefallene Vergütung zu leisten. 

9.4 Alle Beträge verstehen sich nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden 

10.1 Dem Kunden obliegt es, die im Einzelvertrag geregelten erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Online-Zugang und die Nutzung der Anwendung zu schaffen und für die Dauer dieses Vertrages aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Hardware (Rechner), Betriebssystemsoftware und sonstiger Systemkomponenten sowie der Verbindung zum Internet und der passenden Browsersoftware sowie die Telekommunikationskosten für die Online-Verbindungen.

10.2 Im Falle der Weiterentwicklung der Software durch HDpublish obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf die technischen Voraussetzungen gem. Ziff. 10.1 zu treffen. HDpublish wird den Kunden rechtzeitig über solche Weiterentwicklungen informieren. 

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme und Daten gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und jeweils aktuelle Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren einzusetzen.  Der Kunde wird vor Importierung von Daten und Informationen in das System der HDpublish diese auf Viren prüfen und nach dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

10.4 Der Kunde trifft die zur Wahrung der Rechte von HDpublish an der Software erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer vertragsgemäßen Nutzung (z.B. Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung durch Dritte und von Manipulationen). 

10.5 Der Kunde wird HDpublish unverzüglich über Störungen und Fehler informieren.

10.6 Der Kunde wird gegebenenfalls von HDpublish (auch digital) gelieferte Materialien, Dokumentationen und Informationen an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren bzw. speichern sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich zur Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen anhalten.

10.7 Der Kunde darf nur Daten in das System importieren, welche er rechtmässig besitzt und explizit weiterverwenden darf. Der Kunde darf die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornografischen, politisch extremen oder sonst rechtswidrigen Zwecken nutzen oder entsprechende Daten erstellen und in das System importieren bzw. auf dem Server der HDpublish speichern. Der Kunde haftet für entsprechende Verstöße und stellt die HDpublish von hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Für die Aufwände und Kosten zur Recherche sowie Entfernung  und Dokumentation entsprechender Einträge kommt der Kunde auf.

10.8 Weitere Mitwirkungsleistungen werden ggf. im Einzelvertrag geregelt.

11. Zusicherung von Eigenschaften, Garantien

11.1 Beschreibungen und Erläuterungen der Software bzw. der von HDpublish zu erbringenden Leistungen in Anleitungen, Beschreibungen oder sonstigen Materialien verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten und nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Übernahme einer Garantie.

11.2 Aussagen von HDpublish zum Leistungsgegenstand sind nur dann Eigenschaftszusicherungen oder Garantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Zusicherung“ bzw. „Garantie“ gekennzeichnet sind.

12. Rechte und Ansprüche bei Mängeln 

12.1 Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Software nicht die während der Laufzeit des Vertrages geschuldete Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufweist. Der vertragsgemäße Gebrauch der Software ergibt sich abschließend aus der im Einzelvertrag beschriebenen Spezifikation und Beschreibung der Funktionalität der Software.

12.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln hat der Kunde diese unverzüglich nach Entdeckung gegenüber HDpublish schriftlich anzuzeigen und nach Möglichkeit reproduzierbar darzustellen. Weiterhin müssen – sofern vorhanden – Screenshots oder Fehlercodes/meldungen geliefert werden.

12.3 HDpublish behebt Mängel der Software nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist.

12.4 Für den Zeitraum, in dem aufgrund eines Mangels die Tauglichkeit der Software aufgehoben oder gemindert ist, kann der Kunde die Vergütung anteilig angemessen mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Ein Minderungsrecht in den in der vorstehenden Ziffer 2.2 bezeichneten Fällen besteht nicht.

12.5 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht nur dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

12.6 Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf höherer Gewalt oder auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat.

12.7 Das Recht des Kunden, im Übrigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 13 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

13. Haftungsbeschränkungen

13.1 HDpublish haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen.

13.2 Für sonstige Schäden haftet HDpublish im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:

13.2.1 HDpublish haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von HDpublish gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.

13.2.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet HDpublish unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Wesentliche Vertragspflichten i.S.v. Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

13.2.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist summenmäßig begrenzt auf den Betrag der vom Kunden jährlich zu zahlenden Vergütung je nachgewiesenem Schadensfall.

13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von HDpublish im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S.v. § 284 BGB.

13.4 Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet HDpublish für bereits bei Vertragsabschluß vorhandene Mängel nur, wenn HDpublish diese zu vertreten hat.

13.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.6 HDpublish haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlusten nur für solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

13.7 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von HDpublish.

13.8. HDpublish haftet nicht für den Missbrauch fremder Daten seitens des Kunden beim Import von Daten in das System von HDpublish.

14. Höhere Gewalt

Beide Parteien werden sich bei Schadensereignissen, die durch höhere Gewalt ausgelöst wurden, darum bemühen, den resultierenden Schaden so gering wie möglich zu halten.

Keiner der Vertragspartner haftet für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, soweit ihn höhere Gewalt daran gehindert hat. Arbeitskampf, den HDpublish nicht mit angemessenem Aufwand verhindern bzw. beenden kann, höhere Gewalt oder andere für HDpublish nicht abwendbare Umstände, die HDpublish daran hindern, die Leistung vollständig und fristgerecht zu erbringen, hemmen laufende Fristen. Leistungshindernde oder –hemmende Ereignisse wie die genannten, sind HDpublish unverzüglich mitzuteilen. Sobald absehbar ist, wann das die Behinderung bzw. Unterbrechung auslösende Ereignis entfällt, ist die voraussichtliche Leistungsbereitschaft anzuzeigen. Ist die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung weggefallen, hat HDpublish die Leistung ohne besondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen. 

Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Mitwirkungsleistungen, die der Kunde zu erbringen hat. 

15. Geheimhaltung; Datenschutz

15.1 Die Parteien werden Informationen und Unterlagen einschließlich Daten jeder Art, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, streng vertraulich behandeln und nur dem Personal zur Verfügung stellen, das mit der Durchführung dieses Vertrages betraut ist. 

15.2 Die vorgenannten Pflichten bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

15.3 Von der vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtung sind folgende Fälle ausgenommen:

  • Informationen, die sich bereits rechtmäßig im Besitz des Empfängers befinden und keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen
  • Informationen, die der Empfänger ohne Vertraulichkeitsverpflichtung in rechtmäßiger Weise von einem Dritten erhalten hat

– Allgemein verfügbare Informationen

  • Informationen, die nach Abschluss des Einzelvertrages ohne Vertragsbruch des Empfängers allgemein verfügbar wurden,
  • Offenlegung zur rechtlichen Beratung oder im Rahmen von Prozessen
  • Die andere Partei stimmt einer Aufhebung der Vertraulichkeitsverpflichtung vorher schriftlich zu.

15.4 Soweit HDpublish bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird HDpublish die Datenschutzgesetze beachten. 

16. Vertragslaufzeit; Kündigung

16.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und läuft für die im Einzelvertrag bestimmte Laufzeit.

Nach Ablauf der im Einzelvertrag bezeichneten Frist läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der fest vereinbarten Laufzeit oder danach jeweils zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. 

16.2 Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

16.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Signatur ersetzt die Schriftform nicht.

17. Rückgabe von Gegenständen und Löschung der Software

17.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde nicht weiter berechtigt, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses von HDpublish überlassenen Gegenstände sowie die Software zu nutzen. 

17.2 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht HDpublish den Systemeintrag des Kunden ind er Software. 

17.3 Auf Anforderung des Kunden wird HDpublish gegen gesonderte Vergütung mit von dem Kunden benannten Dritten auf Weisung des Kunden zusammenarbeiten, um die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten zu übermitteln. 

17.4 Sämtliche Leistungen der HDpublish im Zusammenhang mit der Rückführung der vom Kunden gespeicherten Daten werden gesondert nach Aufwand gemäß der im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden Preisliste von HDpublish vergütet. Zusätzlich wird der Kunde der HDpublish sämtliche erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen ersetzen.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

18.1 Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche von HDpublish ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder von HDpublish anerkannte Ansprüche des Kunden. 

18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, sofern die Forderung, auf die der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht stützt, auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HDpublish zulässig. 

19.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

19.3 Erfüllungsort; Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von HDpublish.

19.4 Anwendbares Recht

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

19.5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieses Vertrages.